Name:
VDI VDI 2077 BLATT 3.5 PDF
Published Date:
05/01/2018
Status:
[ Active ]
Publisher:
Verband Deutscher Ingenieure / Association of German Engineers
Diese Richtlinie gilt im Zusammenhang mit der Verbrauchsabrechnung für solche Heizanlagen, bei denen konstruktionsbedingt eine nennenswerte, in der Regel nicht erfasste Wärmeabgabe von Rohrleitungen an die zu beheizenden Nutzeinheiten erfolgt. Dies sind insbesondere vertikale Einrohrheizungen mit ungedämmten Strangleitungen sowie horizontale Einrohrheizungen z. B. nach dem Rietschel-Henneberg-Prinzip (ungedämmte Ringleitung, siehe Schrifttum). Dabei ist es technisch unerheblich, ob diese Rohrleitungen freiliegend oder nicht sichtbar im Estrich bzw. unter Putz geführt werden. Auch nicht sichtbare z. B. unter Putz oder im Estrich verlegte Leitungen können eine erhebliche Rohrwärmeabgabe aufweisen, die aufgrund der thermischen Ankopplung des Baukörpers die der freiliegenden Leitungen übersteigen kann. Die Wärmeabgabe der Rohrleitungen kann die Verteilgenauigkeit der Heizkostenabrechnung wesentlich beeinflussen.
Die Verteilung der Kosten für die Versorgung mit Warmwasser ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Diese Richtlinie gibt Empfehlungen zur Reduktion der Rohrwärmeabgabe und definiert Verfahren, mit denen bei der Heizkostenabrechnung die Rohrwärmeabgabe berücksichtigt und damit Kostenverzerrungen vermieden oder verringert werden können.
Es ist nicht Ziel der Verfahren, Unzulänglichkeiten in der Anlagentechnik (z. B. zu hohe Vorlauftempe-raturen oder Pumpendrücke, mangelnde Rohrdämmung) auszugleichen. Soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, sollten diese Mängel abgestellt werden, um eine optimierte Betriebsweise zu erreichen. Zu Einzelheiten wird auf Abschnitt 7.1 verwiesen.
Der verbrauchsabhängige Anteil der Heizkosten (nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in der Regel 50 % bis 70 %) bestimmt sich nach den Einheiten des jeweiligen Erfassungssystems. Dies sind häufig Heizkostenverteiler, die an Heizkörpern montiert sind. Es gibt jedoch auch nicht erfasste Wärmeabgaben in Form von Nutzwärme, insbesondere durch nicht oder gering gedämmte Heizungsrohre, die innerhalb der beheizten Räume verlaufen (Rohrwärme). Diese unerfasste Heizwärme führt zu Kostenverschiebungen innerhalb der Abrechnungseinheit. In gleicher Weise wirkt sich eine nicht erfasste Beheizung einzelner Räume (z. B. Gemeinschaftsräume wie Treppenhäuser oder Trockenräume) aus.
Diese Kostenverschiebungen sind dadurch gekennzeichnet, dass Nutzer, die innerhalb der Abrechnungseinheit einen überdurchschnittlichen Verbrauch verzeichnen, mit einem Verbrauchskostenanteil belastet werden, der höher ist als das Kostenäquivalent der erfassten Heizwärme, die sie in Anspruch genommen haben. Nutzern mit einem unterdurchschnittlichen Verbrauch wird dann ein zu geringer Kostenanteil zugeordnet. Nach durchgeführten Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung, insbesondere einer energetischen Verbesserung der Gebäudehülle (Wärmedämmung), kann dieser Effekt verstärkt zu Tage treten. Ähnliche Kostenverschiebungen, die nicht durch die Rohrwärmeabgabe bedingt sind, sondern z. B. durch einen hohen Wärmebereitstellungsaufwand verursacht werden können, sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Zweck der folgenden Verfahren ist es, diese auftretenden Kostenverschiebungen, die im Sinne der Norm DIN EN 834 als wesentlich anzusehen sind, auszugleichen oder zu reduzieren. Insbesondere sind für die Korrekturbedürftigkeit die durch Rohrwärme entstandenen individuellen Mehrbelastungen zu berücksichtigen. Sofern die größte Mehrbelastung einer Abrechnungseinheit kleiner ist als 10 %, ist die Anlage nicht korrekturbedürftig.
Die Verfahren sind anzuwenden für die Abrechnung und Verteilung der verbrauchsabhängig berechneten Heizkosten bei zentralen Warmwasserheizungsanlagen. Sie betreffen vorwiegend Einrohrheizungen.
Das in dieser Richtlinie beschriebene Verfahren kann auch auf Nutzergruppen angewendet werden.
| Edition : | 18 |
| File Size : | 1 file , 1.2 MB |
| Number of Pages : | 40 |
| Product Code(s) : | 16 VDI, 16 VDI |
| Published : | 05/01/2018 |