Name:
VDI VDI 3460 BLATT 2 PDF
Published Date:
06/01/2014
Status:
[ Active ]
Publisher:
Verband Deutscher Ingenieure / Association of German Engineers
Für eine vergleichende energiebezogene Bewertung der Emissionen bei der thermischen Abfallbehandlung ist es erforderlich, eine Bilanzierungsmethode mit definierten Bilanzräumen festzulegen und alle für die Bilanzierung erforderlichen zu- und abgeführten Stoff- und Energieströme zu betrachten [4; 28; 30; 38]. Auf diese Weise wird eine eindeutige energiebezogene Bewertung der Emissionen der thermischen Abfallbehandlung im Vergleich mit anderen Prozessen zur Energie- oder Stoffumwandlung ermöglicht. Bei einer Erweiterung des Emissionsbegriffs auf den Ausstoß klimarelevanter Stoffe wird so eine normierte Bewertung der Be- oder Entlastung der CO2- Bilanz durch Verbrennung und Substitution fossiler Energieträger erleichtert.
Wie in der Verfahrenstechnik allgemein üblich, werden für den Vergleich der Energieumwandlungen Kennwerte herangezogen und für in Betrieb befindliche Anlagengruppen der thermischen Abfallbehandlung beispielhaft dokumentiert.
Damit wird eine Bewertung der durch die thermische Abfallbehandlung bereitgestellten Nutzenergie und der auf diese Weise erreichten Substitution von Primärenergieträgern ermöglicht [32; 34; 35]. Zum besseren Verständnis der Herleitungen sind im Anhang Zahlenbeispiele für eine existierende Anlage aufgeführt.
Weiter ist mit der vorliegenden Richtlinie z. B. auch die vor kurzem im Zusammenhang mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes [2; 42] ausgelöste Fragestellung über die Abgrenzung der energetischen Verwertung von Abfällen von der Beseitigung von Abfällen zu beantworten.
Die Methoden folgender VDI-Richtlinien werden berücksichtigt:
Über die Anwendungen bei der Ermittlung energiespezifischer Emissionen hinaus gewinnt die Bilanzierung von Stoff- und Energieströmen bei der thermischen Behandlung von Abfällen auch unter mehreren anderen Aspekten an Bedeutung. Insbesondere für Monoverbrennungsanlagen findet man in der aktuellen Literatur eine wachsende Zahl von Beispielen.
Deshalb widmet die Europäische Kommission, vertreten durch das „European IPPC Bureau", der Betrachtung der Energieeffizienz bei der thermischen Abfallbehandlung zwei spezielle Kapitel in einem umfangreichen Referenzdokument zur „Besten Verfügbaren Technik" (BREF).
Diese Vorgehensweise wird im BREF „Abfallverbrennung" beschrieben. Über deren Anwendung gibt es mehrere Veröffentlichungen (z. B. [20; 25]). Die Berechnung basiert auf einer formalisierten Erfassung der üblicherweise verfügbaren, energierelevanten Daten; sie definiert ausführlich Einbindung und Zuordnung der Parameter und liefert die Berechnungsformeln. Die richtige Anwendung setzt eine übereinstimmende Auffassung von Systemgrenzen sowie ein detailliertes Verständnis des jeweiligen Verfahrens oder der Anlage voraus, ansonsten führen irrtümliche Zuordnungen oder lückenhafte Einbezüge zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs [2; 42] ausgelöste Debatte über die Fragestellung der Abgrenzung der energetischen Verwertung von Abfällen von der Beseitigung von Abfällen führt auf die Bilanzierung der Energieströme, um im Einzelfall das betrachtete Behandlungsverfahren als „Verwertung" oder „Beseitigung" zu qualifizieren. Zur Beurteilung dieser Fragestellung ist die eindeutige Festlegung von Bilanzgrenzen mittels schematischer Darstellung der Stoff- und Energieströme für die jeweils betrachtete Anlage in Übereinstimmung mit dem Anlagenschema eine zwingende Voraussetzung (z. B. [4; 6; 30; 31; 32]).
In einem von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über Abfälle vom 21.12.2005 (Abfallrahmenrichtlinie 2006/12/EG) wird eine Berechnungsgleichung für die Ermittlung der Energieeffizienz vorgestellt. Diese Ermittlungs- und Bewertungsvorschrift entspricht in der derzeit vorliegenden Form nicht den Regeln zur Ermittlung einer Energieeffizienz [38]. Sie befand sich zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser VDI-Richtlinie (Dezember 2006) noch in einer kontroversen inhaltlichen und politischen Diskussion [39; 40; 41]. Sie konnte deshalb in dieser Richtlinie als gesicherter Stand der Technik nicht berücksichtigt werden.1)
1) Der aktuelle Stand der Technik, basierend auf der hier angeführten Diskussion, wird in VDI 3460 Blatt 1 abgebildet. Da die entsprechende politische Formel die Anwendung dieser Richtlinie jedoch nicht berührt, bleibt der Inhalt an dieser Stelle unverändert bestehen.
| Edition : | 14 |
| File Size : | 2 files , 12 MB |
| Number of Pages : | 61 |
| Product Code(s) : | 22 VDI, 22 VDI |
| Published : | 06/01/2014 |