Name:
VDI VDI 3787 BLATT 1 PDF
Published Date:
09/01/2015
Status:
[ Active ]
Publisher:
Verband Deutscher Ingenieure / Association of German Engineers
Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich über die Bereiche Regional- und Stadtplanung und umfasst demnach die Regionalplanung, die Flächennutzungs- und die Bauleitplanung. Die Richtlinie unterstützt den Anwender bei der Bewertung der thermischen und lufthygienischen Situation und der Auswirkung von Planungs- und Baumaßnahmen.
Die rechtliche Grundlage der Notwendigkeit stadtklimatischer Erhebungen im Planungsprozess, auch vor dem Hintergrund des projizierten globalen Klimawandels, stellt neben dem Raumordnungsrecht insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) dar. Gemäß BauGB § 1 Absatz 5 Satz 2 sollen Bauleitpläne u. a. dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
Gemäß BauGB § 1 Absatz 6 Ziffer 7 sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Schutzgüter „Luft“ und „Klima“ zu berücksichtigen.
Das BauGB führt in § 136 städtebauliche Sanierungsmaßnahmen auf, durch die ein Gebiet mit städtebaulichen Missständen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden kann. § 171a des BauGB nennt die Erfordernisse für Stadtumbaumaßnahmen. Damit werden Anpassungsmaßnahmen bezeichnet, die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten vorgenommen werden, um dort entsprechend nachhaltige städtebauliche Strukturen herzustellen. Stadtumbaumaßnahmen dienen somit dem Wohl der Allgemeinheit und sollen insbesondere dazu beitragen, dass Siedlungsstrukturen den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz (Mitigation) und die Klimaanpassung (Adaptation) angeglichen werden.
Die §§ 44–47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschäftigen sich mit der Luftqualität. Werden im Bestand Überschreitungen bestimmter Grenzwerte nach BImSchG § 48a festgestellt, so müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden.
Planungsvorhaben müssen stets kartiert werden. Für die gesetzlich vorgeschriebene Berücksichtigung der Schutzgüter „Klima“ und „Luft“ ist es demnach erforderlich, die entsprechenden Fachinformationen in Stadtklimakarten umzusetzen und durch daraus abgeleitete Planungshinweiskarten zu ergänzen. Diese Richtlinie beschreibt die dafür erforderliche Vorgehensweise. Für die Kartendarstellung sind die in der Richtlinie verwendeten Symbole, Darstellungen und Farben einheitlich zu verwenden.
| Edition : | 15 |
| File Size : | 2 files , 44 MB |
| Number of Pages : | 54 |
| Product Code(s) : | 21 VDI, 21 VDI |
| Published : | 09/01/2015 |